Soziale Demokratie heute

Blog von Thomas Reis

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Das Problem der Arbeitslosigkeit Teil XXXIV (Gesellschaftliche Stabilität unter veränderten Bedingungen)

Geschrieben von Thomas Reis - 10/12/2011

Verteilung von Waren nach dem Maßstab des Bedürfnisses jedes Einzelnen – unentgeltliche Abgabe von Waren durch die Menschen, die durch Investitionen, kreative Tätigkeit und sonstiges Tun daran mitwirken, diese Waren zu produzieren – Entwicklung eines geteilten Bewertungs- und Verteilungsmaßstabs für Waren und Dienstleistungen je nachdem, ob sie als elementar eingestufte Bedürfnisse befriedigen oder nicht und damit zweier paralleler wirtschaftlich sozialer Sphären – ist das nicht utopisch, ja geradezu naiv? Wohin soll das führen – zu Kommunismus oder einer anderen Form sozial paternalistischer Zwangswirtschaft? Wie soll das von allen als vorteilhaft anerkannt werden? Ich meine, wenn die Entwicklung tatsächlich so oder ähnlich eintritt, wie ich es mir vorstelle, wird es.

Voraussetzung einer stabilen Gesellschaft

Selbst die Menschen, die von dem System der Erwerbsarbeit auch dann noch profitieren, wenn es als sozial gerechtes und dem gemeinwohl verpflichtetes Wirtschafts- und Sozialsystem nicht mehr wie gewünscht funktioniert, werden es akzeptieren, dass aus dem bloßen Vorgang der Erzeugung der elementaren Waren und Dienstleistungen durch Maschinen kein privater Gewinn mehr erzielt werden kann. Dies ist nämlich die Voraussetzung dafür, dass eine Gesellschaft auch unter den künftigen Bedingungen stabil bleibt. John Rawls hat in seinem gesamten Werk dargelegt, dass eine Gesellschaft nur dann stabil sein kann, wenn alle ihre Mitglieder davon ausgehen, in einer gerechten Gesellschaft zu leben (der Gedanke zieht sich als roter Faden durch „Eine Theorie der Gerechtigkeit“). Entscheidend dafür, ob die Ausgestaltung des Wirtschafts- und Sozialsystems einer Gesellschaft als gerecht empfunden wird, sind vor allem die Ungleichheiten bei der Verteilung wichtiger Güter, die durch jenes verursacht werden.

Die Notwendgkeit der Rechtfertigung von Ungleichheit

Ungleichheiten sind in einem Wirtschafts- und Sozialsystem, das nicht auf direktem Zwang beruhen soll, unvermeidlich (siehe Teil XIII), unterliegen aber der Pflicht zur Rechtfertigung. Nur wenn kein anderes Wirtschafts- und Sozialsystem existiert, das zu weniger Ungleichheit führt und in dem es den am wenigsten Begünstigten längerfristig besser ginge, ist ein Wirtschafts- und Sozialsystem nach dem von Rawls vertretenen Unterschiedsprinzip als gerecht anzusehen. Diese Forderung führt deswegen zu einer leistungsfähigen Gesellschaft, weil sie anhand der langfristigen Aussichten der am wenigsten begünstigten beurteilt wird und langfristig kann eine Gesellschaft nur bestehen wenn auch ihre privilegierteren Mitglieder genügend Möglichkeiten haben, ihre guten Startbedingungen zu ihrem Wohl umzusetzen (siehe auch “Die zwei Seiten gesellschaftlicher Vernunft”). Unter den Bedingungen des funktionierenden Systems der Erwerbsarbeit hat es sich dabei als am effektivsten erwiesen, den Eigennutz (nicht Egoismus!) jedes Einzelnen als Motivationsquelle einzusetzen, da auf diese Weise am besten sichergestellt werden konnte, dass sich im wesentlichen alle Menschen an dem gemeinschaftlichen Werk beteiligt haben, die Lebensgrundlage für alle sicherzustellen. Jeder beteiligt sich daran, das Ziel zu erreichen und erhält dadurch Anspruch auf einen Teil der erarbeiteten Früchte.

Ohne Beteiligung aller keine Teilhabe aller, keine Gerechtigkeit, keine gesellschaftliche Stabilität

Wenn ich aber mit meiner Spekulation über die künftige Entwicklung richtig liege, wird nach meinen obigen Überlegungen der Grund für die Stabilität des Systems der Erwerbsarbeit wegfallen. Der Prozess der Erzeugung von Waren und Dienstleistungen durch Maschinen selbst ist nämlich kein gemeinschaftliches menschliches Werk mehr. Wenn die Erfinder, Erbauer und Betreiber sowie die Investoren der Maschinen von deren Arbeit profitieren, dann basiert dies nur bis zu einem bestimmten Grad auf ihrer eigenen Leistung, nämlich ihrem Anteil daran, dass die Maschinen zur Verfügung stehen und funktionieren. Die Tätigkeit der Maschinen, isoliert betrachtet, ist eine Frucht, die von ihrer Leistung unabhängig ist. Wollte man es unter diesen Bedingungen, wie im System der Erwerbsarbeit aufrecht erhalten, dass einige Menschen die Maschinen betreiben und deren Produkte an alle anderen verkaufen, erhielten die Betreiber der Maschinen eine Stellung, die jener der Feudalherren vergangener Jahrhunderte ähnelt. Die Mehrzahl der Menschen, die an dem künftigen gemeinschaftlichen Werk teilnehmen, das gedeihliche Zusammenleben der Menschen im privaten, wie im öffentlichen Bereich zu gewährleisten, würde durch ihre Tätigkeit, die nur unter Schwierigkeiten und unzureichend in einen wirtschaftlichen Wert übertragen werden kann, die bloße Arbeit von Maschinen finanzieren, die nur bis zu einem gewissen Punkt auf der Leistung ihrer Erbauer und Betreiber beruht. Diesem ungünstigen Geschäft könnte sich niemand entziehen, insbesondere soweit es Güter betrifft, die benötigt werden, um die elementaren Bedürfnisse (Teil XXX) zu befriediegen.

Einseitige wirtschaftliche Vorteile verschaffen Macht zum Nachteil besonders benachteiligter Menschen

Einige wenige Menschen würden dann die Früchte des gemeinsamen Werks der vielen Menschen abschöpfen, ohne zu diesem Werk selbst etwas beitragen zu müssen. Diese Menschen hätten nämlich in einem gleichwohl aufrecht erhaltenen System der Erwerbsarbeit einen derart hohen Anteil an den erzeugten materiellen Gütern, dass sie sich dafür fast alles kaufen könnten, vor allem die Macht, die sie einseitig bevorzugenden Verhältnisse eine gewisse Zeit lang aufrecht zu erhalten.  Besonders benachteiligt wären unter den geänderten Bedingungen gerade die Menschen, die weniger intelligent, talentiert und daher beim Erwerb ihrer Bildung weniger erfolgreich sind, denn durch den flächendeckenden Einsatz von Maschinen bei der Erzeugung der Waren und Dienstleistungen, müssen in diesem Bereich vor allem solche Tätigkeiten noch durch Menschen ausgeübt werden, die komplexerer und anspruchsvollerer Natur sind. Die Folge wäre, dass die Menschen, die im Bereich ihrer angeborenen Fähigkeiten und ihrer Möglichkeiten, Zugang zu angemessener Bildung zu erhalten, am wenigsten begünstigt sind, nur geringe Möglichkeiten hätten, ihre Situation durch eigene Leistung zu verbessern; es käme zu einer Zweiklassengesellschaft von Profiteuren und Nichtprofiteuren (noch sehr viel mehr, als das heute schon zu beobachten ist), in der unter diesen Bedingungen die Mehrzahl der Menschen von allen Chancen ganz ausgeschlossen blieben.

Niemand könnte das als gerecht ansehen

Ein solches Wirtschafts- und Sozialsystem verstieße eklatant gegen das Merkmal eines sozial gerechten, dem Gemeinwohl verpflichteten Wirtschafts- und Sozialsystems, für jedermann vorteilhaft zu sein. Es könnte von niemandem als gerecht empfunden werden und hätte zu Recht keine Chance, dauerhaft umgesetzt zu werden. Noch viel weniger würde es akzeptiert werden, unter solchen Bedingungen Rohstoffe und natürliche Ressourcen zu verbrauchen sowie die Natur zu belasten, auch soweit das in einer industrialisierten Wirtschaft unvermeidlich ist. Die nicht privilegierten Menschen hätten das immer stärker werdende Bedürfnis, sich irgendwie der Abhängigkeit von den Maschinenbetreibern zu entziehen und es wäre immer größerer und immer offener ausgeübter Zwang notwendig, um zu erreichen, dass sie sich an einem solchen System beteiligen.

Gesellschaftliche Stabilität durch Zugriff aller auf die Arbeit der Maschinen

Der Prozess der Erzeugung von Waren und Dienstleistungen durch Maschinen wird daher nur dann auf eine allgemeine Akzeptanz und damit Stabilität hoffen können, wenn alle Menschen von diesem Prozess angemessen profitieren. Wenn man sich vereinfacht vorstellt, dass es eine Maschine gäbe, die in der Lage wäre, alle Waren und Dienstleistungen zu erzeugen, die Menschen benötigen, wäre die Forderung, dass diese Maschine – zumindest soweit sie elementare Güter herstellt – von allen Menschen für einen angemessenen und bezahlbaren Preis erworben werden kann. Die Leistung der Menschen, die an dem Bau und dem Betrieb der Maschine beteiligt sind, würde auf diese Weise entlohnt, jedoch hätte jeder Einzelne ungehindert Zugriff auf die Ergebnisse der Arbeit dieser Maschine. Im Ergebnis könnte jeder die von der Maschine erzeugten Waren und Dienstleistungen nutzen, ohne dafür ein unmittelbares Entgelt an die Erfinder, Erbauer und Betreiber der Maschine zahlen zu müssen und jeder hätte Grund, dies für sich als vorteilhaft anzusehen. Genau dies ist die Forderung, die ich am Ende von Teil XXXIII aufgestellt habe.

Wie könnte nun ein solches Wirtschafts- und Sozialsystem beschrieben werden? Diese Frage möchte ich im kommenden Blogpost untersuchen.

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Das Problem der Arbeitslosigkeit Teil XXIVa (Keine Lösung: Sozialstaat weiter zurückdrängen)

Geschrieben von Thomas Reis - 29/09/2010

Die in Teil XXIII zusammengefassten acht Punkte haben die Funktion, die grundsätzlichen Eigenschaften für ein sozial gerechtes, am Gemeinwohl orientiertes Wirtschafts- und Sozialsystems zu definieren und einen Prüfmaßstab für politische Ansätze zur künftigen Gestaltung unseres Wirtschafts- und Sozialsystems zu liefern.

Ein Fallbeispiel

Letzteres möchte ich nun an einem eher einfachen Beispiel testen. Es wird ja von einigen Interessengruppen behauptet, die in den letzten zwanzig Jahren vorgenommenen Einschränkungen der sozialen Leistungen seien noch nicht ausreichend, um die Probleme am Arbeitsmarkt zu lösen und müssten noch erheblich ausgeweitet werden. Dahinter steht die Auffassung, jegliche Betätigung, die über die klassischen Bereiche der Gefahrenabwehr nach innen und außen sowie die Gewährleistung eines funktionierenden Finanz- und Rechtssystems hinausgeht, solle alleine durch private Personen ausgeübt werden. Der Staat habe sich aus allen sonstigen Angelegenheiten ganz heraus zu halten und dürfe insbesondere die Ergebnisse eines freien Marktes weder zum Schutz einzelner Personen noch zu einer, wenn auch noch so geringen, Korrektur der daraus entstehenden Verteilung wirtschaftlicher Güter verändern (siehe zum Beispiel ” Anarchie, Staat, Utopia” von Robert Nozick). Als leuchtendes Beispiel für die positive Wirkung einer solchen Nichteinmischung des Staates wird dann immer die wirtschaftliche Entwicklung in den Vereinigten Staaten von Amerika ab dem Jahr 1980, dem Beginn der Ära Reagan und Bush senior bis Bush junior genannt, nur eingeschränkt unterbrochen durch die Präsidentschaft Clintons.

Von der gefühlsmäßigen Antipathie zu einer begründeten Ablehnung

Es ist klar, dass solch eine extrem libertäre Auffassung mit einem sozialdemokratischen Verständnis von einer sozial gerechten Wirtschafts- und Sozialordnung schon rein gefühlsmäßig nicht zu vereinbaren ist. Stellvertretend für die gesellschaftstheoretische Auffassung kritisieren viele dann pauschal die unsozialen Bedingungen für unterprivilegierte Menschen in den USA. Das ist meines Erachtens auch durchaus berechtigt. Ich halte es aber für ebenso wichtig, der in aller Regel mit großem wirtschaftswissenschaftlichem Gestus vorgetragenen Forderung nach einer Entsolidarisierung unserer Gesellschaft angemessene Argumente entgegen zu halten. Daher möchte ich die Kritik an der extrem libertären Politik in den USA der vergangenen dreißig Jahre in deutlich formulierte Punkte fassen, indem ich ihre sichtbaren Ergebnisse an den acht von mir formulierten Punkten messe und mit der (kontinental-) europäischen Wirklichkeit vergleiche. Dabei möchte ich mich auf allgemeine Publikationen in Zeitungen und Zeitschriften beziehen und hoffe, mit meinen Behauptungen zu den jeweiligen Verhältnissen nicht allzu sehr daneben zu liegen.

Die traditionellen wirtschaftlichen Kennzahlen

Zunächst wird die Wirtschaft in den USA in Bezug auf die Produktion und die Nachfrage von Waren und Dienstleistungen als ein dynamischerer Markt als der europäische beschrieben. Ihre traditionellen wirtschaftlichen Kennzahlen, wie das Bruttoinlandsprodukt oder die Zahl der Arbeitslosen entwickeln sich also im Schnitt günstiger als die vergleichbaren Zahlen in Europa. Ich gehe deswegen davon aus, dass diese Wirtschaft in der Lage ist, die grundlegenden Bedürfnisse aller Menschen, die sich daran beteiligen, zu befriedigen. Auch habe ich keine Zweifel, dass die Menschen innerhalb dieser Wirtschaft Tätigkeiten verrichten können, die ihnen Sinn vermitteln, genauso wie es den Menschen in aller Regel aufgrund sozialer Regeln klar ist, welche Verhaltensweisen von ihnen erwartet werden, für die sie im Gegenzug erwarten können, die notwendigen Mittel für ihren Lebensunterhalt zu erlangen.

Können alle davon profitieren?

Ganz massive Zweifel hege ich allerdings in der Frage, ob das Wirtschafts- und Sozialsystem in den USA tatsächlich für alle, die sich daran beteiligen, vorteilhaft ist. Diese Überlegung in der Form, wie John Rawls sie angestellt hat (siehe auch Teil XIII) läuft darauf hinaus, auch die jeweiligen realen Bedingungen für die Menschen miteinander zu vergleichen. Im Zweifel ist dann das System zu bevorzugen, das weniger Ungleichheiten bei der Verteilung der wichtigsten Güter zulässt, es sei denn die größeren Ungleichheiten des anderen Systems führen gerade für die Menschen, die dort am schlechtesten dastehen, zu einer besseren Entwicklung im Vergleich zu der entsprechenden Gruppe des Systems mit größerer Gleichheit.

Größere Ungleichheiten in den USA – gerechtfertigt?

Das Wirtschafts- und Sozialsystem in den USA toleriert größere Ungleichheiten in Bezug auf den Wohlstand jedes Einzelnen, als das in Europa. Die größere wirtschaftliche Dynamik dort führt aber nach meinem Eindruck nicht zu einer besseren Entwicklung der Chancen der am schlechtesten gestellten Bevölkerungsgruppen. Das Gegenteil ist ganz offensichtlich der Fall. Gerade die Menschen, die am schlechtesten gestellt sind, sei es bei ihrer Bildung, dem ihnen zur Verfügung stehenden Vermögen oder Einkommen, ihrer Stellung in der Gesellschaft oder ihrer gesundheitlichen Verfassung, haben nach meinem Eindruck geringere Aussichten auf eine Verbesserung ihrer Lage, als sie dies beispielsweise in europäischen Ländern hätten. Nach meinem Eindruck geht die Entwicklung in den USA eher noch stärker als in europäischen Gesellschaften dahin, dass die Vermögenden noch vermögender werden und die Einkünfte gerade bei den Menschen am stärksten steigen, die bereits hohe Einkünfte haben (ich bitte um Widerspruch, wenn jemand entgegengesetzte Fakten kennt). Umgekehrt führt ein niedriges Einkommen für die davon betroffenen Menschen häufiger dazu, dass diese Menschen ein höheres Risiko haben, dauerhaft an ernsten Krankheiten zu leiden und aus diesem Grund noch weniger in der Lage zu sein, sich einen höheren Lebensstandard zu erarbeiten. Auch die Aufstiegschancen für Kinder von Eltern mit niedrigem Bildungsstand und dadurch auch niedrigerem Einkommen als anderen  halte ich in den USA zumindest nicht für erheblich besser, als unter den europäischen Voraussetzungen.

Erster Grund für die Ablehnung extrem libertärer Positionen

Gemessen an der zentralen Eigenschaft eines sozial gerechten und am Gemeinwohl ausgerichteten Wirtschafts- und Sozialsystems, für jedermann vorteilhaft zu sein, halte ich daher Vorschläge, die darauf hinauslaufen, das Niveau staatlicher Förderung sozial benachteiligter Menschen in europäischen Gesellschaften auf ein Niveau zu reduzieren, das dem derzeit in den USA noch geltenden vergleichbar ist, bereits aus diesem Grund für falsch. Ich kann im Gegenteil nur hoffen, dass auch in den USA die Vernunft des Präsidenten Obama gegen die Hasskampagnen der rechten und Ultrarechten Opposition die Oberhand behält, denn eine sozial gerechte Gesellschaft ist ein Gebot der Vernunft, wie es John Rawls in seinen Schriften in imposanter Weise dargelegt hat.

Ein extrem libertäres Wirtschafts- und Sozialsystem muss noch aus weiteren Gründen abgelehnt werden. Diese sollen, um das Blogpost nicht zu lang werden zu lassen, in einem Teil XXIVb erörtert werden.

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Das Problem der Arbeitslosigkeit Teil XIX (Eigenschaften des Systems der Erwerbsarbeit: Gemeinschaftsorientierung)

Geschrieben von Thomas Reis - 08/05/2010

Die ersten drei Eigenschaften des Systems der Erwerbsarbeit in seiner idealen Ausprägung, die ich in Teil XVII und Teil XIII genannt habe, beschreiben Gründe, sich aktiv an dem System zu beteiligen. Zusätzlich darf man aber nicht vernachlässigen, dass das System der Erwerbsarbeit keinesfalls deckungsgleich mit der Gesellschaft ist, sondern ein Teilbereich, der mit anderen Teilbereichen der Gesellschaft zusammen betrachtet werden muss. Ein sozialdemokratisches Verständnis von Gesellschaft muss sich in meinen Augen neben den individuellen Freiheiten auch daran orientieren, ein gesundes Maß an Gemeinschaft zu verwirklichen. Als Gemeinschaft betrachte ich dabei jeden freiwillig aufrecht erhaltenen, auf eine gewisse Dauer angelegten Zusammenschluss von Menschen, die einander durch ein Gefühl der Zusammengehörigkeit verbunden sind und für sich auf dieser Grundlage auch gegenseitige Verpflichtungen anerkennen. Die Gesellschaft als ganzes ist dabei keine Gemeinschaft in diesem Sinne, sondern erfüllt eine Klammerfunktion als eine soziale Gemeinschaft sozialer Gemeinschaften (ich greife damit einen Gedanken von John Rawls aus “Eine Theorie der Gerechtigkeit” auf, der interssanter Weise bei Amitai Etzioni, etwa  in “Die Verantwortungsgesellschaft” in ähnlicher Form auftaucht). Eine weitere Eigenschaft des Systems der Erwerbsarbeit in seiner idealen Ausprägung, die ich für unverzichtbar halte, ist daher seine Vereinbarkeit mit einer gemeinschaftsorientierten Gesellschaftsordnung.

Vierte Eigenschaft: Integration in eine Gemeinschaftsordnung

Ich kann zwar Gesellschaftsentwürfe, wie den des Kommunitarismus an dieser Stelle nicht in aller Tiefe diskutieren, halte aber einen seiner Grundgedanken für einleuchtend:  Menschen können auf Dauer nur ein sinnvolles und lebenswertes Leben führen, wenn sie einer Gemeinschaft mit anderen Menschen angehören. Nur innerhalb einer solchen Gemeinschaft kann sich nämlich meiner Überzeugung nach der notwendige Rahmen dafür bilden, dass Menschen sich zu eigenständigen Individuen mit je eigenen Bedürfnissen, Vorstellungen, Zielen und grundlegenden Rechten entwickeln. Denn um zu einer derartigen kulturellen Entwicklung fähig zu sein, müssen Menschen in der Lage sein, verschiedene Zustände ihrer Umgebung und ihrer selbst zu erkennen, miteinander in Beziehung zu setzen und Maßstäbe zu entwickeln, nach denen sie einen bestimmten Zustand ihres Seins einem anderen vorziehen. Dazu benötigen sie qualitative Begrifflichkeiten, die sich nur im Rahmen einer Sprache bilden. Sprache aber setzt zwingend voraus, dass mindestens zwei Menschen miteinander dauerhaft in Kontakt stehen und sich selbst als einander verbunden betrachten (ich beziehe mich bei diesem Gedankengang auf einige Aufsätze von Charles Taylor, die in dem Band “Negative Freiheit?” zu finden sind).

Das System der Erwerbsarbeit in seiner idealen Ausprägung ist mit einer solchen Gemeinschaftsordnung eng verwoben, die einerseits seine notwendige Basis ist, andererseits aber ihrerseits durch Erwerbsarbeit wesentlich getragen wird und zusätzlich den Menschen genügend Raum lässt, Kontakt mit anderen Menschen zu pflegen, Bindungen einzugehen (mal mehr, mal weniger intensive), sich gedanklich miteinander auszutauschen und so die gemeinsame Sprache lebendig zu halten.

Bislang gesellschaftliche Wirklichkeit

Genau dies spiegelt sich auch bis heute in der gesellschaftlichen Wirklichkeit wieder. Bereits die Grundlage der modernen Erwerbsarbeit, die Arbeitsteilung, im Sinne des Herstellens von Waren und des Erbringens von Dienstleistungen, ist das Ergebnis einer auf enger Zusammenarbeit beruhenden Arbeitsgemeinschaft. Darüber hinaus sind (bislang) neben der Arbeit immer noch andere Lebenswirklichkeiten im Leben der Menschen fest verwurzelt, wie etwa Familie, Freunde, Nachbarschaften oder Interessengemeinschaften. Das direkte Arbeitsumfeld selbst ist neben allem anderen auch eine Interessengemeinschaft, innerhalb derer man es nie lediglich mit Konkurrenten zu tun hat, sondern mit Kolleginnen und Kollegen. Diese Integrationsfähigkeit des Systems der Erwerbsarbeit ist in meinen Augen ein weiterer wichtiger Grund für seinen lang andauernden Erfolg.

Verdrängung der Erwerbsarbeit: Ein paradoxer Effekt des Verlusts des Arbeitsplatzes…

In dem Maße, wie die Möglichkeit, Erwerbsarbeit zu leisten, zu einem eigenständigen Gut geworden ist (siehe hierzu Teil II), das man besitzen und auch wieder verlieren kann, das man also ständig verteidigen muss, da es im Zuge der fortschreitenden Automatisierung immer weiter verdrängt wird, schwindet die Integrationsfähigkeit, die das System der Erwerbsarbeit bislang auszeichnet. Paradoxer Weise führt nämlich die von mir angenommene Verdrängung der Erwerbsarbeit innerhalb des Systems der Erwerbsarbeit nicht zu mehr Gemeinschaftlichkeit, obwohl der Verlust von Arbeit für die davon betroffenen Menschen bedeutet, auf einmal sehr viel mehr Zeit zu haben. Offensichtlich bewirkt die enge Verwebung des Systems der Erwerbsarbeit mit den weiteren Teilbereichen unserer Gesellschaft, dass der ungewollte Rückzug aus dem Bereich der Erwerbsarbeit auch mit einem Rückzug aus den anderen Bereichen verbunden ist. Allerdings kann ich dies nicht weiter untermauern, sondern hier lediglich ein Phänomen beschreiben, das aus meiner Sicht auch keineswegs unausweichlich sein muss.

…und ein direkt einsichtiger, wo weiter Erwerbsarbeit ausgeübt wird

Wer weiterhin einen einigermaßen gut bezahlten Arbeitsplatz „besitzt“, erfährt dort ein Konkurrenzdenken, das die Kollegialität mit zunehmender Unsicherheit mehr und mehr überlagert und es wird von ihm erwartet, mehr Zeit und Engagement aufzuwenden, als eigentlich vertraglich vereinbart, um den Anforderungen des Arbeitgebers zu genügen. Vielfach werden auch Arbeitsverhältnisse als scheinbar selbständige Tätigkeiten ausgestaltet, um zu vermeiden, dass sich die (Arbeit-) Auftragsgeber an sozialen Sicherungssystemen beteiligen oder Regeln des Arbeitsschutzes, wie feste Arbeitszeiten einhalten müssen. Es wird – keineswegs nur von Spitzenverdienern – verlangt, „flexibel“ zu sein und zur Erbringung der Arbeitsleistung zu häufigen Reisen oder Wohnortwechseln bereit zu sein. Je mehr Raum die Ausübung der Erwerbsarbeit auf diese Art im Leben der Menschen einnimmt, desto mehr wird das Entstehen und Aufrechterhalten von sozialen Bindungen außerhalb der Arbeitswelt erschwert und je mehr die Erwerbsarbeit durch die Automatisierung von Arbeitsabläufen verdrängt wird, um so mehr wird sich diese Problematik verschärfen, denn für das Gut, Erwerbsarbeit zu haben, muss ein Arbeitnehmer mehr Gegenleistung erbringen, je knapper es ist. Das bedeutet, eine gemeinschaftsorientierte Gesellschaftsordnung wird durch anhaltend hohe Arbeitslosigkeit mehr und mehr ausgehöhlt. Sie ist schließlich in ihrem Bestand bedroht und mit ihr auch die Grundlage für das System der Erwerbsarbeit selbst (in seinem Buch „Der flexible Mensch“ beschreibt Richard Sennet dies sehr eindrücklich und auch Charles Taylor greift diesen Umstand in „Das Unbehagen an der Moderne“ auf). Ich halte dies für einen weiteren Grund, warum wir uns mittel- bis langfristig einer ernsthaften Diskussion über Alternativen zum System der Erwerbsarbeit nicht werden entziehen können.

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Das Problem der Arbeitslosigkeit Teil XVIII (Eigenschaften des Systems der Erwerbsarbeit: Jedermanns Vorteil)

Geschrieben von Thomas Reis - 25/04/2010

Eine weitere Eigenschaft des Systems der Erwerbsarbeit in seiner idealen Ausprägung ergibt sich aus einem Nachtrag zu der in Teil XVII formulierten zweiten Eigenschaft. Die sozialen Regeln, die im System der Erwerbsarbeit den Rahmen für die Menschen bilden, innerhalb dessen sie Sicherheit im Umgang miteinander erhalten, sind eingebettet in eine demokratische Gesellschaftsordnung und in einen Rechtsstaat, der darauf basiert, jedem Einzelnen die weitestgehenden Grundrechte zu gewähren, die mit den gleichen Rechten für alle anderen vereinbar sind. Das heißt, die Regeln basieren teilweise direkt auf demokratisch legitimierten Gesetzen, teilweise entstehen sie im Kontakt der Menschen untereinander als frei ausgehandelte Verträge oder als informelle Übereinkünfte und sogenannte gute Sitten. Das alleine wäre noch keine große Erkenntnis und ich habe diesen Aspekt der zweiten Eigenschaft für so selbstverständlich gehalten, dass ich ihn dort gar nicht näher erwähnt habe. Der Aspekt hat aber eine große Folge: Das System der Erwerbsarbeit ist ständig darauf angewiesen, seine allgemeine Akzeptanz zu “verdienen”. Dazu muss es eine dritte Eigenschaft aufweisen.

Dritte Eigenschaft: Allgemeine Vorteilhaftigkeit

Diese wichtige Eigenschaft des Systems der Erwerbsarbeit in seiner idealen Form, die es auch in der Realität über lange Zeit bis heute sehr stabil gemacht hat, ist es, ein System zum gegenseitigen Vorteil aller zu sein (John Rawls “Theorie der Gerechtigkeit” basiert in weiten Teilen auf diesem Aspekt). In Teil II habe ich es bereits kurz angedeutet: Sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer, als auch die Allgemeinheit haben ein Interesse, ein funktionierendes System der Erwerbsarbeit aufrecht zu erhalten, da sie davon profitieren, sich daran zu beteiligen, beziehungsweise die geeigneten Rahmenbedingungen für sein Funktionieren zu schaffen. Die Arbeitgeber können auf diese Weise Gewinne erzielen, indem sie Waren und Dienstleistungen gegen Bezahlung anbieten. Die Arbeitnehmer können durch Arbeitseinkünfte die Mittel erwerben, um sich und ihren Angehörigen eine stabile Lebensgrundlage gewährleisten zu können. Diese Möglichkeit haben auch niedrig qualifizierte Arbeitnehmer, da auch niedrigere Löhne immer noch eine ausreichende Grundlage bieten. Beide Gruppen gemeinsam haben die Möglichkeit, eine sinnvolle Betätigung auszuüben, deren Bedeutung ich in Teil XVII skizziert habe. Die Allgemeinheit wiederum kann eine friedliche soziale Ordnung aufrecht erhalten, ohne dazu allzu sehr auf direkte staatliche Anstrengungen angewiesen zu sein.

Erfolg im Vergleich der real existierenden Systeme

Es ist mit einem alles in allem gut funktionierenden System der Erwerbsarbeit besonders nach dem zweiten Weltkrieg über lange Zeiträume gelungen, eine hohe Akzeptanz bei den Menschen für eine Wirtschafts- und Sozialordnung zu erreichen, die sich als Gegenmodell zu dem sich sozialistisch nennenden Modell verstand. Einer der Hauptgründe dafür war, dass auch die Menschen, die mit schlechteren Voraussetzungen begonnen hatten, die begründete Erwartung haben konnten, von diesem System zu profitieren, indem sich ihre Situation immer weiter verbeserte, was  es ihnen ermöglichte, befriedigende Lebensentwürfe zu verwirklichen. Da dies auch die Bedingungen des von John Rawls postulierten Unterschieds- oder auch Differenzprinzips erfüllte, war es auch kein systemgefährdendes Problem, dass einige Bürger sich einen höheren Wohlstand erarbeiten konnten, als andere.

Weit verbreitete Arbeitslosigkeit schwächt auch diese Eigenschaft ab

Auch auf diese Eigenschaft des Systems der Erwerbsarbeit in seiner idealen Form wirkt eine anhaltend hohe Arbeitslosigkeit destabilisierend. Am offenkundigsten ist dies für die Arbeitnehmer, die Schwierigkeiten haben, überhaupt Arbeit zu finden, die stagnierende oder gar immer weiter sinkende Löhne akzeptieren müssen und die aufgrund der engen Bindung unseres Gemeinwesens an eine Finanzierung auf der Basis von Erwerbsarbeit mit steigenden Steuern und Abgaben fertig werden müssen, da weniger Menschen mit Arbeitsplätzen einen steigenden Finanzbedarf decken müssen. Die Folge ist, dass die Menschen für ihre Anstrengungen einen immer geringeren Gegenwert erhalten und dies ab einem bestimmten Punkt einer anhaltenden Abwertung ihrer Arbeitsleistung auch als Geringschätzung ihrer Person begreifen. Außerdem lohnt es sich für viele irgendwann nicht mehr, sich am Erwerbsleben zu beteiligen. Aufgrund der großen Bedeutung der Erwerbsarbeit für die Teilhabe jedes Einzelnen am Gemeinschaftsleben bewirkt dies einen gesellschaftlichen Ausschluss. Die Menschen resignieren oder weichen auf andere Möglichkeiten aus, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, die häufig mit gesellschaftlich unerwünschten Folgen verbunden sind, wie beispielsweise die Schwarzarbeit.

Nachteile auch für die Gutgestellten durch den Verlust gesellschaftlicher Stabilität

Die negativen Folgen der Aushöhlung des allgemeinen Vorteils der Teilnahme am System der Erwerbsarbeit betreffen aber auch die Menschen, die von einer anhaltenden Arbeitslosigkeit zunächst einmal nicht unmittelbar betroffen sind, weil sie eine Tätigkeit (beschäftigt oder selbständig) in einem krisensicheren Bereich ausüben oder über anderweitige Quellen für ihr Einkommen, ihre Selbstbestätigung und die Ihnen zuteil werdende Wertschätzung verfügen. Wenn nämlich dauerhaft das Unterschiedsprinzip verletzt wird, indem die am wenigsten Begünstigten eben nicht mehr mit einer Verbesserung ihrer Situation in der näheren oder ferneren Zukunft rechnen können, trifft es auch auf immer geringere Akzeptanz, dass sich gleichzeitig andere auf einen sicheren oder gar wachsenden Wohlstand stützen können. Die selbe Wirtschafts- und Sozialordnung, die nach dem zweiten Weltkrieg als Garant für einen sich entwickelnden allgemeinen Wohlstand durch die Zusammenarbeit aller wahrgenommen wurde, wird ihre Akzeptanz verlieren und gleichzeitig wird die Bereitschaft der Menschen steigen, zu allererst die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, notfalls auch auf Kosten anderer. Die Gefahr wächst außerdem, dass die Menschen den Verkündern vermeintlich einfacher Lösungen nachzurennen, die aber allzu oft einseitig zu Lasten einzelner Gruppen gehen. Im schlimmsten Fall erhalten zerstörerische Ideologien Zuspruch, die denen ähneln, die bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Welt in existenzbedrohende Katastrophen gestürzt haben. Genau das sollten sich auch diejenigen immer wieder klar machen, die in der momentanen Situation vor allem darum besorgt sind, möglicherweise zu viel von ihrem (sicherlich durch Leistung verdienten) Wohlstand teilen zu müssen. Ich halte daher die Erfüllung der dritten Eigenschaft nicht nur für eine Frage der Gerechtigkeit, die von vielen immer wieder als Neid abqualifiziert wird, sondern für ein dringendes Gebot der Vernunft (siehe auch mein früheres Blogpost “Die zwei Seiten der gesellschaftlichen Vernunft”).

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Das Problem der Arbeitslosigkeit Teil XVII (Eigenschaften des Systems der Erwerbsarbeit: Sinn und Verlässlichkeit)

Geschrieben von Thomas Reis - 17/04/2010

Wie in Teil XVI angekündigt, versuche ich nun, allgemeine Eigenschaften für Wirtschafts- und Sozialsysteme zu finden, die ein solches System als gerecht charakterisieren, indem ich Eigenschaften des Systems der Erwerbsarbeit in seiner idealen Ausprägung beschreibe, die ich für dieses System für grundlegend halte.

Erste Eigenschaft: Quelle für Sinnhaftigkeit

Eine grundlegende Eigenschaft des Systems der Erwerbsarbeit in seiner idealen Ausprägung ergibt sich bereits aus seiner Beschreibung, wie ich sie in Teil XV vorgeschlagen habe. Es dient nicht lediglich dazu, materielle Bedürfnisse zu befriedigen, sondern vermittelt den Menschen auch Sinn. Diesen Sinn erzeugt das System der Erwerbsarbeit zum Einen, indem es den Menschen ermöglicht, ein mündiger Bürger zu sein und Anerkennung in der Gemeinschaft zu erlangen. Zum Anderen werden innerhalb des Systems der Erwerbsarbeit sinnvolle Tätigkeiten nachgefragt, mit denen sich Menschen je nach ihren Interessen und Fähigkeiten identifizieren können. Selbstverständlich sind auch innerhalb des Systems der Erwerbsarbeit in seiner idealen Ausprägung Tätigkeiten zu erledigen, die für sich eher eintönig und wenig anspruchsvoll sind, jedoch sind auch solche Tätigkeiten in aller Regel Teil eines sinnvollen Ganzen und als diese auch erkennbar.

Voraussetzung für Motivation und Identität

Eine solche Sinnhaftigkeit einer Tätigkeit und die Notwendigkeit, für ihre Ausübung bestimmte Fähigkeiten und Talente zu nutzen, ist immer eine wichtige Voraussetzung für das Entstehen und die Aufrechterhaltung von Motivation der Menschen, dem Antrieb, Anstrengungen auf sich zu nehmen. John Rawls bezeichnet dies als den Aristotelischen Grundsatz (siehe „Eine Theorie der Gerechtigkeit“, Abschnitt 65). Die Menschen benötigen sinnhaftes Tun auch, um durch viele einzelne Handlungen eine eigenständige Identität entwickeln zu können, indem sie daraus im Sinne Hannah Arendts ihre Biografie als eine erzählbare Geschichte entwickeln (siehe „Vita activa“, Abschnitt 25). Selbstverständlich gibt es auch viele andere Möglichkeiten, sinnvolle Tätigkeiten auszuüben, die eine Grundlage für die Entwicklung von Identität bieten. Viele Menschen definieren aber sich selbst in diesem Sinne fast ausschließlich über die Erwerbsarbeit, die sie ausüben.

Verlust von Arbeit bedeutet auch Verlust von Sinn

Arbeitslosigkeit bedeutet daher für die von ihr betroffenen Menschen nicht lediglich materiellen Mangel, sondern auch die Einschränkung der Möglichkeiten, sich sinnvoll zu betätigen. Dieser Mangel an Sinn kann noch schlimmer sein, als die materiellen Folgen der Arbeitslosigkeit. Immer wenn Arbeitslosigkeit ein weit verbreitetes und lang anhaltendes Problem ist, gerät daher auch die Motivation in einer Gesellschaft mehr und mehr verloren, die alltäglichen Beschwernisse zu überwinden. Schlimmer noch, geht vielen Menschen die Grundlage ihrer eigenständigen Identität verloren. Zuletzt folgt daraus entweder die Resignation der Menschen oder aber die große Gefahr, dass angebliche Heilsbringer das entstandene Vakuum füllen, deren einfache Botschaften die Welt im vergangenen Jahrhundert mehr als einmal an den Rand des Abgrunds geführt haben.

Zweite Eigenschaft: Allgemein anerkanntes System sozialer Regeln

Eng mit der ersten Eigenschaft verbunden ist eine weitere grundlegende Eigenschaft des Systems der Erwerbsarbeit in seiner idealen Ausprägung. Das System bildet für alle Teilnehmenden einen allgemein anerkannten und verlässlichen Rahmen sozialer Regeln, die es jeder einzelnen Person erst möglich machen, ihr Leben in einer sinnvollen Weise zu strukturieren.

Gesellschaftliche Regeln ermöglichen gesellschaftlichen Zusammenhalt

Das System der Regeln macht klar erkennbar, welche Verhaltensweisen von jeder einzelnen Person erwartet werden und was die Person im Gegenzug erwarten kann, dafür zurück zu erhalten. So findet jeder Mensch im System der Erwerbsarbeit in seiner idealen Ausprägung die Möglichkeit, Anstrengungen zu erbringen, für die er berechtigter Maßen erwarten kann, die finanziellen Mittel zu erhalten, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, Ansehen bei anderen Menschen zu erwerben und eine eigenständige Identität sowie ein positives Selbstbild zu entwickeln. Umgekehrt ist es jedem bewusst, welche Folgen es für ihn hat, sich einer angemesenen Beteiligung an den allgemeinen Anstrengungen zu verweigern. Das halte ich für unverzichtbar, um Akzeptanz für ein solches System von Regeln zu erreichen, innerhalb dessen jeder Einzelne mit seiner Eigenvorsorge gleichzeitig auch einen Beitrag dazu leistet, das Gemeinwohl aufrecht zu erhalten. Im Vordergrund steht es dabei ganz ausdrücklich nicht, den Menschen jede ihrer Handlungen vorzuschreiben und deren richtige Ausführung zu überwachen, sondern entscheidend ist, dass jeder die Möglichkeit erhält, die Folgen seines Handelns für sich und andere abzuschätzen. Auf diese Weise erhalten die Menschen für sich selbst eine Möglichkeit der Orientierung und Sicherheit im Umgang miteinander. Dadurch entsteht so etwas wie gesellschaftlicher Zusammenhalt.

Arbeitslosigkeit schafft Unsicherheit und gegenseitiges Misstrauen

Wenn aber aufgrund anhaltend hoher Arbeitslosigkeit die Menschen im System der Erwerbsarbeit für ihre Bereitschaft, die geforderten Anstrengungen zu erbringen, keine sichere Erwartung einer angemessenen Gegenleistung mehr haben können oder wenn andere aufgrund steigender Abgaben trotz eines nominal ausreichenden Einkommens Schwierigkeiten bekommen, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie zu sichern, dann verlieren die Menschen in den Bereichen, die vom System der Erwerbsarbeit bestimmt werden, mehr und mehr die Sicherheit, die Folgen ihres Handelns abschätzen zu können. Das System der Erwerbsarbeit verliert seine Bindungskraft als Rahmen sozialer Regeln, was aufgrund der großen Weite seines Einflussbereichs (siehe Teil XV) immense Auswirkungen hat. Das System der Erwerbsarbeit bietet dann weder Orientierung, noch kann es den Umgang der Menschen miteinander angemessen regeln. Im Gegenteil erweisen sich tradierte Überzeugungen der Menschen, die aus Zeiten stammen, in denen das System besser funktionierte („Wer nur Arbeit will, wird schon welche finden“, „Wer dauerhaft Sozialleistungen bezieht, ist faul und lebt auf Kosten anderer“, „Wer sich über hohe Steuern und Abgaben beschwert, ist so wohlhabend, dass er eigentlich keines Schutzes bedarf“) endgültig als falsch, sind aber weiterhin in den Köpfen der Menschen. Es entsteht ein Klima gegenseitigen Misstrauens. Letztlich droht den Menschen eine sinvolle Struktur ihres Lebens und der Gesellschaft die Grundlage für ihren Zusammenhalt verloren zu gehen.

Weitere Eigenschaften möchte ich in den kommenden Blogposts beschreiben.

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Das Problem der Arbeitslosigkeit Teil XIV b (Lösungsansatz Agenda 2010: Frage der Rechtfertigung)

Geschrieben von Thomas Reis - 22/11/2009

Fortsetzung zu Teil XIV a

Die Umsetzung der in Teil XIV a genannten Maßnahmen bedeuten für viele Menschen sowohl mit Arbeitsplatz wie auch mit dem Bezug von Sozialleistungen erhebliche finanzielle Verluste und setzt gerade die Bezieher kleiner bis mittlerer Einkommen, die durch fleißige Arbeit für sich und ihre Familien einen bescheidenen Wohlstand – auch zum Zweck der Alterssicherung – erworben haben, einer erhöhten Unsicherheit durch zukünftige Entwicklungen aus. Die in Teil IV beschriebenen, aus der Funktion der Erwerbsarbeit folgenden Grenzen für den Ansatz, die Rentabilität der Erwerbsarbeit durch eine Senkung der Arbeitskosten zu erreichen, werden auf diese Weise stark strapaziert. Es ist sogar zur Zeit noch durch das Bundesverfassungsgericht zu prüfen, ob die äußerste Grenze für die Rechtfertigung der ergriffenen Maßnahmen, die Garantie des Existenzminimums gewahrt ist. Rechtlich geschützt wird diese Grenze im Grundgesetz durch die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Grundgesetz) und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Grundgesetz). Sie findet eine allgemeinere Entsprechung in dem ersten Gerechtigkeitssatz von Rawls, nach dem in einer gerechten Gesellschaft gleiche Grundfreiheiten für alle garantiert sein müssen.

Hoher Erfolgsdruck

Die grundsätzliche Rechtfertigung dieser Zumutungen durch die oben beschriebene Zielsetzung der Agenda 2010 unterliegt damit einem hohen Erfolgsdruck. Nur wenn die erhofften positiven Auswirkungen der Agenda 2010 bald und dauerhaft eintreten, kann sie tatsächlich als gerecht angesehen werden und so zumindest nachträglich auf ausreichend öffentliche Akzeptanz hoffen. Sollte es allerdings auch mit Hilfe der Einbußen vieler Menschen in Folge der Agenda 2010 nicht gelingen, den seit Ende der 1960er Jahre zu beobachtenden Abbau bezahlter Arbeitsplätze umzukehren sowie zumindest langfristig das allgemein nach wie vor formulierte Ziel der Vollbeschäftigung zu erreichen und damit auch die Grundlage der sozialen Sicherungssysteme zu sichern, dürfte das Folgen über das Schicksal der Agenda 2010 hinaus haben, auch wenn die ergriffenen Maßnahmen durch die momentane schwarz-gelbe Regierung aller Voraussicht nach unabhängig von der weiteren Entwicklung nicht grundlegend verändert werden dürften.

Kurze Bilanz und Ausblick in die Zukunft

Bislang hat sich in Folge der Reformen eine zaghafte Verbesserung der Lage am Arbeitsmarkt ergeben, wenn auch frühere Arbeitslosenzahlen nach der im Zuge der Agenda 2010 vorgenommenen Änderung der statistischen Zählweise nicht ohne weiteres mit den heutigen vergleichbar sind. Allerdings kann diese Entwicklung in Anbetracht von etwa 3 Millionen Menschen ohne Arbeit selbst auf dem Höhepunkt der vergangenen Aufschwungphase nur ein bescheidener Anfang sein. Es muss sich erst noch zeigen, wie schwer sich die weltweite wirtschaftliche Krise auf den Arbeitsmarkt auswirken wird und wie er sich nach ihrer Überwindung weiter entwickelt.

Ist die damalige Situation richtig gedeutet worden?

Allerdings habe ich aufgrund meiner in Teil VII formulierten These Zweifel, dass die Situation Anfang dieses Jahrtausends richtig gedeutet worden ist. Habe ich damit recht und ist die beobachtete Arbeitslosigkeit eigentlich aufgrund der Verdrängung der Erwerbsarbeit durch Maschinen entstanden, dürfte auch die Agenda 2010 mittel- bis langfristig nicht in der Lage sein, das Problem der Arbeitslosigkeit zu lösen. Eine weitere Verschärfung der Maßnahmen würde allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit die Sinnhaftigkeit deutlich in Frage stellen, die Verteilung von Einkommen sowie die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme derart von der Möglichkeit der Menschen, Erwerbsarbeit auszuüben, abhängig zu machen. Man kann die Agenda 2010 gewissermaßen als einen Versuch ansehen, dieses System in einer sinnvollen Form zu erhalten. Sollte dieser Versuch scheitern (wofür nach meinen bisherigen Überlegungen viel spricht), muss die hier betrachtete Institution der gesellschaftlichen Grundstruktur, die Verteilung von Einkommen grundlegend anders geregelt werden, denn eine Ausgestaltung dieser Institution, die einen Teil der Menschen dauerhaft ausgrenzt und benachteiligt, ist nicht akzeptabel.

Agenda 2010 als Argument für eine grundlegende Reform der Verteilung von Einkommen

Eine solche Neugestaltung wäre unabhängig davon, wie sie genau aussieht, eine äußerst weitreichende Veränderung der allgemeinen Lebensbedingungen, die in einer Demokratie mit Rechtsstaatlichkeit zu ihrer Legitimation eine breite Zustimmung durch die Bevölkerung benötigt. Dies setzt wiederum voraus, dass eine offene Diskussion darüber stattfindet, welche Möglichkeiten zur Auswahl stehen und welche davon letztlich zu ergreifen ist. Die Bereitschaft eines ausreichend großen Teils der Bevölkerung, zur Erreichung einer gerechteren Form der Verteilung von Einkommen wenn nötig auch eine Abkehr von dem momentanen System der Erwerbsarbeit mitzutragen, wird um so eher erreichbar sein, je ernsthafter zuvor versucht worden ist, dieses System durch Veränderungen zu erhalten. Möglicherweise ist dies am Ende die eigentliche Rechtfertigung für die Agenda 2010, auch wenn das ihren Initiatoren kaum bewusst gewesen sein dürfte.

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Das Problem der Arbeitslosigkeit Teil XIV a (Lösungsansatz Agenda 2010: Frage der Rechtfertigung)

Geschrieben von Thomas Reis - 22/11/2009

Die damalige Bundesregierung sah sich von der in Teil XI beschriebene Situation auf dem Arbeitsmarkt Anfang des neuen Jahrtausends veranlasst, die Agenda 2010 auszuarbeiten und umzusetzen. Die damit verbundenen unmittelbaren Auswirkungen bedeuteten zunächst einmal, die Ungleichheit zwischen den Menschen bei der Verteilung von Einkommen zu vergrößern. Gerechtfertigt wurden die beschlossenen Maßnahmen mit dem Hinweis auf die stetig steigende Zahl von Menschen, die unter den zuvor gegebenen Rahmenbedingungen von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen waren und auf den durch sinkende Beschäftigungszahlen befürchteten Verlust der Leistungsfähigkeit des Sozialsystems. Es war die politische Einschätzung der damaligen Bundesregierung, dass eine weitere Verteuerung der Ausübung von Erwerbsarbeit diese problematischen Entwicklungen eher noch verschärft als beseitigt hätte.

Bei abstrakter Betrachtung grundsätzlich gerechtfertigt

Das erklärte Ziel der unter dem Begriff Agenda 2010 zusammengefassten Maßnahmen war es, die Kosten für die Ausübung von Erwerbsarbeit zu senken, damit der zuvor beobachtete Abbau von Arbeitsplätzen umgekehrt werden würde. Es sollte den Menschen, die vor der Veränderung der Rahmenbedingungen keine Möglichkeit zur Ausübung von Erwerbsarbeit mehr hatten, wieder ermöglicht werden, ihren Lebensunterhalt durch bezahlte Arbeit sicherzustellen. Damit verbunden sollten diese Menschen von Empfängern staatlicher Transferleistungen zu Beitragszahlern werden und so die sozialen Sicherungssysteme auf doppelte Weise stärken. Nach dieser grundsätzlichen Zielsetzung der Agenda 2010 wurde eine Verschärfung der Ungleichheit bei der Verteilung von Einkommen in Kauf genommen, um mittel- bis langfristig die Bedingungen der Menschen ohne Erwerbsarbeit, das heißt derjenigen mit den geringsten Einkommen zu verbessern und den Fortbestand der solidarischen Sozialversicherungssysteme sicherzustellen. Betrachtet man die reine Zielsetzung, ist damit meiner nach Ansicht die Agenda 2010 auch unter den Bedingungen des egalitären zweiten Gerechtigkeitsgrundsatzes von Rawls im Grundsatz gerechtfertigt, denn die erwarteten Auswirkungen der in Teil XI beschriebenen Situation hätte vor allem den schwächsten in der Gesellschaft weitaus größere Nachteile gebracht, als die mit der Agenda 2010 verbundenen Eingriffe. Eine abschließende Bewertung setzt allerdings einen Blick auf die konkret ergriffenen Maßnahmen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) sowie ihre tatsächlichen Folgen voraus, die bereits eingetreten sind und die aller Voraussischt nach eintreten werden.

Die wichtigsten Maßnahmen der Agenda

Im Rahmen der Agenda 2010 wurden zunächst die bereits früher begonnenen sogenannten “Bündnisse für Arbeit” unter der Beteiligung von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen weiter fortgeführt. Dies waren im Kern Vereinbarungen der Sozialpartner, nach denen die einen Seite sich zur Zurückhaltung bei der Lohnentwicklung verpflichtete, um im Gegenzug mehr Beschäftigung zu erreichen.

Zusätzlich sollten die gesetzlich geregelten sozialstaatlichen Institutionen so fortentwickelt werden, dass sie stärker auf Menschen ohne Arbeit einwirken, um gerade diejenigen, die bereits den Bezug zur Arbeitswelt verloren hatten, eher zu einer Entscheidung für den (Wieder-) Einstieg zu bewegen. Dazu wurde die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (nunmehr ALG I genannt) vor allem für ältere Arbeitnehmer verringert, um – so die Hoffnung – den Anreiz für die Annahme auch geringer bezahlter Beschäftigungen zu erhöhen. Arbeitsfähige Bezieher von Sozialhilfe sollten in das System der arbeitsmarktbezogenen Transferleistungen integriert werden, indem die bis dahin getrennten Leistungen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe für diesen Personenkreis zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammengefasst wurden. Die Regelsätze dieses ALG II liegen niedriger als die der alten Arbeitslosenhilfe und etwas höher als die der alten Sozialhilfe. Bevor ein Anspruch auf ALG II besteht, muss in stärkerem Maße als zuvor zunächst privates Vermögen verbraucht werden. Die Kontrolle, ob die Voraussetzungen für den Bezug von ALG II vorliegen, beziehungsweise weiter bestehen, sollte erhöht werden, um nicht gerechtfertigte Transferleistungen zu vermeiden. Mit dem Bezug von ALG II sollte die Verpflichtung verbunden sein, in stärkerem Maße als zuvor angebotene Arbeit anzunehmen, selbst wenn diese nicht der ursprünglichen Ausbildung der jeweiligen Person entspricht und niedriger bezahlt wird. Empfänger von ALG II sollten außerdem stärker als bislang verpflichtet werden, gemeinnützige Arbeit gegen eine bloß symbolische Bezahlung zu verrichten. Insgesamt sollten so Mittel eingespart und der Anreiz zur Aufnahme bezahlter Arbeit erhöht werden. Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hoffte man außerdem, diesen Bereich einfacher zu gestalten, um so personelle Ressourcen zur Verfügung zu haben, mit denen die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsverwaltung verbessert werden sollte. Daneben wurden private Arbeitsvermittler stärker einbezogen und die Möglichkeiten für Leiharbeit wurden ausgeweitet.

Obwohl nicht direkt eine Maßnahme im Rahmen der Agenda 2010, kann man zusätzlich auch die in der großen Koalition im Anschluss an die Regierung Schröder/Fischer eingeführte Rente mit 67 in diese Reihe einfügen. Diese Maßnahme soll helfen, den zu erwartenden Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung stabil zu halten, was sich ebenfalls dämpfend auf die Arbeitskosten auswirkt.

Soweit meine abstrakte Bewertung und die kurze Aufzählung von Einzelmaßnahmen, die sich unter der Überschrift Agenda 2010 zusammenfassen lassen. Jede einzelne dieser Maßnahmen ist in der Vergangenheit bereits in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert worden. Mein weiterer Blick soll sich stärker auf eine Gesamtschau der ergriffenen Maßnahmen richten. Dies soll, um das Blogpost nicht zu lang werden zu lassen, in einem Teil XIV b erfolgen (zu dem man hier gelangt).

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Das Problem der Arbeitslosigkeit Teil XIII (Exkurs: Sind ungleiche Einkommen gerecht?)

Geschrieben von Thomas Reis - 05/11/2009

Die Verteilung von Einkommen bewirkt in einer marktwirtschaftlich geprägten Gesellschaft Ungleichheit. Die Höhe der Einkommen der Menschen unterscheidet sich teilweise ganz erheblich. Wer eine Tätigkeit ausübt, die von vielen benötigt wird, die besondere Fähigkeiten oder Qualifikationen voraussetzt und deswegen nur von wenigen erbracht werden kann oder die mit einer hohen Wertschätzung verbunden ist, erhält in einer marktwirtschaftlich geprägten Wirtschaftsordnung ein höheres Einkommen als Menschen, die eine Tätigkeit verrichten, für deren Ausübung keine besondere Qualifikation nötig ist, die von vielen ausgeübt wird, deren Arbeitsergebnisse nur begrenzten Wert haben oder nur wenig Nachfrage finden. Allerdings kann man auch mit einer weniger einträglichen Arbeit noch ein höheres Einkommen erzielen, als Menschen die keine Arbeit haben. Gerade wer längere Zeit arbeitslos ist, erhält in der Regel ein Einkommen aus staatlichen Transferleistungen, das lediglich die Höhe des Existenzminimums erreicht (jetzt ALG II vor Umsetzung der Agenda 2010 abgestuft zunächst Arbeitslosen- und dann Sozialhilfe). Klassischer Weise spricht man von einer “Einkommensschere”, wenn man die Höhe der Einkünfte verschiedener gesellschaftlicher Gruppen miteinander vergleicht. Diese driftet in den letzten Jahren weiter auseinander, das heißt die höheren Einkommen entwickeln sich besser als die niedrigeren.

Zur Frage der Gerechtigkeit ungleicher Einkommen

Mit Blick auf die soziale Gerechtigkeit ist das problematisch. Eine solche ungleiche Verteilung von Einkommen kann nach dem zweiten Gerechtigkeitsgrundsatz von Rawls nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie gerade dazu führt, die Verhältnisse der am wenigsten Begünstigten zu verbessern. Anders ausgedrückt, besteht die Rechtfertigung einer ungleichen Verteilung von Einkommen darin darzulegen, dass ein geringerer Grad von Ungleichheit für die Menschen mit den niedrigsten Einkommen zu größeren Nachteilen führt, als es nach den gerade herrschenden Verhältnissen der Fall ist. Aber wäre es nicht besser, es gäbe gar keine Unterschiede zwischen den Einkommen?

Ein Vergleich zwischen den beiden großen Gesellschaftsordnungen vor 1989

Vor 1989 bestand ein wichtiger Unterschied zwischen den beiden konkurrierenden Gesellschaftssystemen des sich sozialistisch nennenden Ostens und des sich marktwirtschaftlich nennenden Westens darin, dass die Wirtschaftsordnung des sich sozialistisch nennenden Systems im Gegensatz zu der eben beschriebenen Scherenbildung versuchte, die Unterschiede der Einkommen aller Menschen weitestgehend zu nivellieren (jedem nach seinen Bedürfnissen). “Sozialismus” bedeutete also eine weitaus größere Gleichheit der Menschen in Bezug auf die Einkommen, als “Marktwirtschaft”. Nun bin ich wirtschaftswissenschaftlich zu wenig bewandert, um dies mit der tatsächlichen Entwicklung des Wohlergehens der Menschen in beiden Systemen in einen wissenschaftlich fundierten Zusammenhang zu bringen. Nach meinem Eindruck hatte die politisch gewollte und durchgesetzte Gleichheit aber ungewollte Effekte.

Unterschiedliche Menschen, unterschiedliche Fähigkeiten, unterschiedliche Aufgaben – gleiche Einkommen?

Menschen unterscheiden sich voneinader, auch in ihren Fähigkeiten und Talenten. Eine Gesellschaft kann das allgemeine Wohlergehen dann am besten gewährleisten, wenn sie es ermöglicht, dass die Menschen sich ihren Fähigkeiten und Talenten entsprechend betätigen. Im Idealfall werden besondere Tätigkeiten mit hoher persönlicher Verantwortung oder solche, die in irgend einer Weise mit hohem persönlichem Aufwand verbunden sind, von den Menschen ausgeübt, die dafür am besten geeignet sind (freilich darf man eine faire Chancengleichheit nicht vernachlässigen). Die Bereitschaft zur Übernahme höherer Verantwortung bedarf einer besonderen Motivation. Wenn man bei den Einkommen allenfalls marginale Unterschiede akzeptieren möchte, verzichtet man jedoch auf die Motivationsquelle, sich durch höhere Arbeitsleistungen die Chance auf ein größeres materielles Wohergehen zu verwirklichen. Natürlich kann auch die Überzeugung für eine Idee, der Drang nach Ruhm und Ehre oder ähnliche nichtmaterielle Güter motivierend wirken. Allerdings setzt dies die Existenz einer gemeinsam geteilten Idee, bzw. eines gemeinsam geteilten Verständnisses über die Voraussetzungen eines ruhmvollen Handelns voraus, was nur schwer zu verwirklichen sein dürfte. Ich meine, es fehlte den Menschen in der sich sozialistisch nennenden Gesellschaftsordnung schlicht an der Motivation, ihre Fähigkeiten und Talente optimal einzusetzen. Statt dessen kostete es einen immensen Aufwand, Löhne (genau wie die sonstigen Preise) nicht nur zentral zu bestimmen sondern auch überall durchzusetzen (das heißt zu verhindern, dass Einzelne mehr bekamen) und es bedurfte des Zwangs und der Überwachung als alternativer Handlungsanreize.

Nicht verwirklichter Traum

Dies sind aus meiner Sicht einige der vielen Gründe dafür, warum die sich sozialistisch nennende Gesellschaftsordnung den Traum von einem besseren Leben für alle auch und gerade auf materiellem Gebiet nicht erfüllen konnte. Die sich marktwirtschaftlich nennende Gesellschaftsordnung, die es dem Einzelnen ermöglicht, sich durch eigene Leistung bessere Lebensbedingungen zu schaffen, die aber als Korrektiv einen Ausgleich für die Schwächeren durch – je nach Staat mehr oder weniger – leistungsfähige solidarisch finanzierte Sozialsysteme vorsieht, konnte dagegen im Vergleich auch für ihre am schlechtesten gestellten Mitglieder bessere Lebensbedingungen schaffen. Solange dies im Ergebnis so ist, sind meiner Meinung nach auch die in einer sich marktwirtschaftlich nennenden Gesellschaftsordnung auftretenden Ungleichheiten zwischen den Menschen in Bezug auf die Höhe ihres Einkommens grundsätzlich gerechtfertigt. Die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit entscheidet sich unter diesem Gesichtspunkt nicht nach dem “Ob” sondern nach dem Ausmaß dieser Ungleichheit:

Die Ungleichheit der Einkünfte halte ich in dem Ausmaß für gerechtfertigt, wie sie notwendig sind, um die Lebensbedingungen der Menschen mit den geringsten Einkünften zu verbessern. Dabei setze ich voraus, dass sich eine Entwicklung, die den Menschen mit den geringsten Einkünften zugute kommt, auch günstig auf die sonstigen Einkünfte auswirkt. Dies vorausgeschickt, möchte ich nun wieder die Agenda 2010 betrachten.

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Das Problem der Arbeitslosigkeit Teil XII (Lösungsansatz Agenda 2010: Sozialdemokratisches Dilemma)

Geschrieben von Thomas Reis - 01/11/2009

Angesichts der in Teil XI skizzierten Entwicklung stellte sich gerade für Sozialdemokraten die quälende Frage, wie unter diesen Bedingungen soziale Gerechtigkeit geschaffen und dauerhaft erhalten werden kann.

Politik der ruhigen Hand?

Sollte man einfach nichts tun und abwarten, in der Hoffnung, dass sich die Verhältnisse bessern? Die Regierung Schröder hat das zunächst versucht und in ihrer Startphase eine “Politik der ruhigen Hand” verfolgt. Als allerdings die Zahl der Arbeitslosen weiter anstieg, die öffentlichen Haushalte sich trotz aller Sparbemühungen immer weiter verschuldeten und in der Folge SPD und Grüne bei der Bundestagswahl 2002 nur noch mit hauchdünner Mehrheit vor CDU und FDP wiedergewählt wurde, erschien diese Option weder aus machtpolitischer Perspektive, noch in der Sache ratsam.

Was bringt statt dessen mehr soziale Gerechtigkeit?

Sollte man also statt dessen versuchen, den Menschen mehr Geld in die Hand zu geben, indem soziale Transferleistungen erhöht und die Vereinbarung höherer Arbeitslöhne durch die Tarifvertragsparteien zu unterstützt würden? Oder sollte man darauf hinwirken, die Kosten für menschliche Arbeitsleistung zu senken, um so eine höhere Nachfrage nach menschlicher Arbeitskraft zu erreichen?

Die zweite Alternative, eine klassisch sozialdemokratische Reaktion erschien zu diesem Zeitpunkt wenig erfolgversprechend. Zwar hätten so die Menschen die Möglichkeit gehabt, mehr Waren und Dienstleistungen nachzufragen. Auf der anderen Seite hätten aber höhere Löhne und eine höhere Belastung der Einkommen durch steigende Steuern und Abgaben zur Finanzierung der höheren  sozialen Transferleistungen Erwerbsarbeit weiter verteuert und damit die negative Entwicklung am Arbeitsmarkt weiter verstärkt.

Blieb noch die letzte Alternative, die für Sozialdemokraten klassischerweise nur schwer zu akzeptieren ist, da die Senkung der Kosten für Erwerbsarbeit in der Regel für den Einzelnen ungünstigere Bedingungen bedeutet. Das drückt sich aus in stagnierenden oder gar sinkenden Löhnen, der Einschränkung von Sozialleistungen oder der strengeren Prüfung ihrer Notwendigkeit im Enzelfall, um niedrigere Sozialabgaben zu erreichen. Schließlich zeigt es sich auch darin, auf jeden einzelnen einen höheren Druck auszuüben, um zu erreichen, dass auch zu den schlechteren Bedingungen Erwerbsarbeit ausgeübt wird.

Es sprach gleichwohl in der von mir beschriebenen Situation (siehe Teil XI) vieles dafür, diese Option ernsthaft zu versuchen, nicht um im Sinne einer “neoliberalen” Politik den Wohlstand weniger auf Kosten vieler zu erhöhen (so der gängige Vorwurf), sondern um ein leistungsfähiges Sozialsystem auch unter erschwerten Bedingungen zu erhalten. Nur: Kann das überhaupt sozial gerecht sein? Ist es mit einer sozialdemokratischen Grundüberzeugung vereinbar? Ich glaube, grundsätzlich kann es das.

Maßstab: Die Gerechtigkeitsgrundsätze von John Rawls

Ich möchte dieser Frage anhand der beiden Gerechtigkeitsgrundsätze von John Rawls für die Institutionen der Grundstruktur der Gesellschaft nachgehen, die ich als geeignete Grundsätze für  eine sozialdemokratische Denkweise ansehe (vgl. auch meine früheren Blogposts  “Eine gerechte Grundstruktur der Gesellschaft” und “Das Wohl der am wenigsten Begünstigten”). Genauer gesagt, möchte ich den zweiten Teil des zweiten Satzes als Prüfmaßstab heranziehen:

“Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind dann zulässig, wenn sie [...] denjenigen, die am wenigsten begünstigt sind, am meisten zugute kommen (Differenzprinzip).”

und den ersten Satz als Grundlage für die Begrenzung der denkbaren Maßnahmen begreifen:

“Jeder Mensch soll gleiches Recht auf ein “völlig adäquates” System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle anderen verträglich ist.”

Die Institution der Grundstruktur unserer Gesellschaft, die ich unter dem Gesichtspunkt der Frage nach der Gerechtigkeit der Agenda 2010 betrachte, ist der Maßstab für die Verteilung von Einkommen. Bevor ich diese beiden Grundsätze auf die Agenda 2010 anwende, möchte ich aber im folgenden Teil XIII kurz abschweifen und die Frage stellen, ob wir überhaupt irgendwelche Ungleichheiten in der Verteilung von Einkommen akzeptieren sollten. Ich hoffe, so meinen Gedankengang deutlicher zu machen.

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